Mitarbeitergespräch: Kündigungsgespräch, Kündigungsgespräche richtig führen
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Kündigungsgespräche richtig führen

          
Kündigungsgespräche richtig führen:

Kündigungsgespräche zählen für Führungskräfte zu den schwierigsten und unangenehmsten Mitarbeitergesprächen. Wie führen Sie die Kündigungsgespräche so, dass der zu kündigende Mitarbeiter das Gesicht wahren kann, Sie Klarheit und Wertschätzung vermitteln und Auseinandersetzungen vor Gericht vermeiden? Es gibt zwei Kündigungsanlässe.

1. Kündigung aufgrund der „Schuld“ des Mitarbeiters
Da können unzureichende Leistungen, nicht akzeptables Verhalten oder sonstiges Fehlverhalten die Gründe sein.

2. Kündigung aus betriebsbedingten Gründen
Aus betriebsbedingten Gründen wird gekündigt, wenn das Unternehmen rationalisieren muss, wenn es sich mit einem anderen Unternehmen zusammen schließt, wenn eine Abteilung verlagert wird.

Kündigung

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist eine einseitige und empfangsbedürftige Willenserklärung, mit der er das Arbeitsverhältnis mit dem Mitarbeiter beendet und gegen die der Mitarbeiter arbeitsgerichtlich vorgehen kann.

Die Kündigung muss dem zu Kündigenden rechtswirksam zugehen und kann unter bestimmten Umständen auch während seiner Abwesenheit erfolgen. Aus praktischen Erwägungen heraus sollte sie immer schriftlich erfolgen und muss die Angabe des Zeitpunktes der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (fristlos oder fristgerecht) beinhalten.

Der Betriebsrat muss rechtzeitig vor jeder Kündigung gehört werden. Wird dies versäumt, ist sie rechtlich unwirksam. Bedenken hat er innerhalb einer Woche, bei außerordentlichen Kündigungen innerhalb von drei Tagen, zu äußern. Schweigt der Betriebsrat bis zum Ablauf der Äußerungsfrist, ist dies als indirekte Zustimmung zu werten. (Quelle: Hans Kiesow Kündigungsgespräche)

Kündigungsgespräch vorbereiten:

1. Bereiten Sie sich gut auf die Kündigungsgespräche vor.
- Handelt es sich um eine personen- oder verhaltensbedingte Kündigung?
  Dann prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Wenn Zweifel bestehen, streben Sie einen
  Aufhebungsvertrag an.

- Handelt es sich um eine betriebsbedingte Kündigung?
- Nach welchen Kriterien wird ausgewählt, wie wird begründet?

- Wann, wo und von wem wird die Entscheidung bekannt gegeben?
- Gibt es Abfindungen – ein Outplacementangebot - oder Karriereberatung?
- Sind Freistellungen möglich? Sollte ein externer Trennungsspezialist eingebunden werden?

2. Stellen Sie sicher, dass das Gespräch ohne Störungen von außen verläuft.

3. Teilen Sie die Kündigung nach einer kurzen Einleitung klar und sachlich mit. Nennen Sie das Kind beim Namen.

4. Falls der Gekündigte auf die Nachricht geschockt reagiert, aggressiv wird oder weint, sollten Sie dies akzeptieren und abwarten, bis er sich gefasst hat.

5. Bereiten Sie sich auf die Frage vor: "Warum ich?" Prüfen und aktualisieren Sie vor dem Gespräch den Datenbestand der Personalakte. So vermeiden Sie Überraschungen im Trennungsgespräch. Bei einer Sozialauswahl können Sie sich auf die rechtliche Lage berufen. Lassen Sie sich auf keine Diskussion über die Auswahlkriterien ein.

6. Bieten Sie dem gekündigten Mitarbeiter Hilfen beim Aufbau einer neuen beruflichen Existenz an - zum Beispiel, indem Sie ihm die Unterstützung durch einen Karriereberater zu kommen lassen. Schalten Sie den Karriere-Coach möglichst frühzeitig ein, damit er Ihnen auch als Prellbock bei Konflikten dienen kann.

7. Ein fair gestalteter Kündigungsprozess hilft Ihnen die versteckten Kosten jedes Personalabbaus, die durch ein Sinken der Arbeitsmotivation der verbleibenden Mitarbeiter entstehen, zu verringern.

Praktische Tipps zum Kündigungsgespräch

- Wahl des richtigen Zeitpunkts: Tageszeit, kein Folgetermin.
- Kündigen Sie niemals vor Feiertagen oder an einem Freitagnachmittag.
- Kündigen Sie nicht vor einem Urlaub.
- Bestellen Sie Mitarbeiter erst kurz vor dem Termin.
- Kündigen Sie niemals einen Mitarbeiter im Beisein von Kollegen.
- Kündigen Sie niemals einen Mitarbeiter mit flapsigen Bemerkungen.
- Sitzordnung in der richtigen Distanz wählen
- Die Kündigung als eine endgültige Unternehmensentscheidung mitteilen.
- Bei der Darlegung der Gründe ehrlich argumentieren, dies wird fast immer honoriert.
- Vorher abgeklärte Hilfestellung anbieten und einhalten.
- Verabschieden Sie den gekündigten Mitarbeiter und bedanken sich.

[ Checkliste zur Vorbereitung von Kündigungsgesprächen ]
[ Tipps zu Kündigungsanlässen - rechtliche Rahmenbedingungen ]

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